Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Regularien der SVA
Die Studienvorbereitende Ausbildung richtet sich an junge Menschen, die einen Musikberuf ins Auge fassen, unabhängig von der endgültigen Berufswahl. Die SVA soll sie umfassend auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule und das sich anschließende Studium vorbereiten. Es kann sich sowohl um künstlerische als auch um künstlerisch-pädagogische Studienrichtungen handeln. Die SVA umfasst den folgenden verbindlichen Unterricht:- 75 Minuten Hauptfachunterricht
- 30 Minuten Nebenfachunterricht Orchester / Chor / Kammermusik / Korrepetition
- Gehörbildung / Musiktheorie
Zugangsvoraussetzungen und Anmeldung:Zugelassen zur SVA werden Bewerberinnen und Bewerber ab 14 Jahren, die bereits Schülerin oder Schüler der Musikschule Rosenstein sind. Stichtag für die Altersgrenze ist der 1. September. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das Einverständnis der / des Sorgeberechtigten notwendig. Zur Bewerbung für einen Platz in der SVA muss das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt sowie ein Bewerbungsschreiben mit musikalischem Werdegang, bisherigen Erfolgen, persönlicher Zielsetzung und Motivation, sowie ein Empfehlungsschreiben der Lehrkraft eingereicht werden. Zudem ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung notwendig (begrenzte Anzahl an Plätzen). Förderdauer und Kosten:Die Dauer der SVA beträgt ein Jahr. Die Gebühren entsprechen den Gebühren laut gültiger Gebührensatzung der Musikschule für 45 Minuten Einzelunterricht. Kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer anhand seines Studienbuches die erfolgreiche Teilnahme aller Kurse und Unterrichte und Konzerte nachweisen, so kann nach Ablegen einer Prüfung die SVA um ein Jahr verlängert werden. Mit der Aufnahme eines Studiums oder Vorstudiums an einer Musikhochschule oder ähnlichen Einrichtung scheidet die Teilnehmerin oder der Teilnehmer automatisch aus der SVA aus. Aufnahmeprüfung:Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem Vorspiel im Hauptfach. Das Programm soll dabei eine Dauer von 10-12 Minuten nicht über- oder unterschreiten. Der Schwierigkeitsgrad der Stücke und die Stückauswahl soll den Empfehlungen von Jugend musiziert für die jeweilige Altersgruppe entsprechen. Mindestens ein Werk muss Solo (ohne Korrepetition) vorgetragen werden. Auch Kammermusik und Teile von Werken sind zulässig. Im Anschluss an das Vorspiel findet ein persönliches Gespräch mit der Jury statt. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Studienvorbereitende Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Bewerbungsschreibens und des Vorspiels durch Mehrheitsbeschluss der Jury. Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler der SVA:Von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der SVA wird regelmäßige Teilnahme am Unterricht erwartet. Bei unregelmäßiger Teilnahme in den Haupt- und Nebenfächern kann die Schulleitung einen Ausschluss aus der SVA veranlassen. Darüber hinaus wird von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der SVA regelmäßige Teilnahme an Wettbewerben, Workshops und Seminaren erwartet, sowie die Bereitschaft zur Mitwirkung in musikschuleigenen Ensembles und Kammermusikformationen, verbunden mit Vorspielen und Konzerten. Der regelmäßige Unterrichtsbesuch, Zensuren und zwei Konzerte müssen anhand des ausgefüllten Studienbuches nachgewiesen werden. Darüber hinaus findet eine jährliche Leistungsüberprüfung statt.
