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Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
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Aktuelles

Bericht zur Verbandsversammlung am 22.04.2024

Am Montag, 22.04.2024 fand in Bartholomä die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Die umfangreiche Tagesordnung für die Vertreter der 5 Mitgliedskommunen (Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen) wurde eröffnet vom Verbandsvorsitzenden Dr. Joy A. Alemazung. Nach einer kurzen Einleitung zur interkommunalen Zusammenarbeit und der notwendigen Solidarität untereinander, verweist er auf eine neuen Kollegen auf der Verwaltungsbank (als heutigen Schriftführer): Vorstellung neuer MitarbeiterBei der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein arbeiten in den verschiedenen Geschäftsbereichen mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (entspricht ca. 36 Vollzeitstellen) für die über 22.700 Einwohner im Verbandsgebiet. Herr Florian Zauner (Kämmerei) stellt sich als neuer Mitarbeiter der VG der Verbandsversammlung kurz vor. Herr Zauner trat seinen Dienst nach Abschluss des Studiums am 01.03.2024 bei der VG an.Anschließend wurde die Tagesordnung eröffnet mit dem Thema:   
11. Änderung Flächennutzungsplan (Freiflächen-PV in Bartholomä)Auf der Gemarkung der Gemeinde Bartholomä ist am westlichen Ortsausgang in der Nähe von Rötenbach der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant. Die Gemeinde Bartholomä hat das Bebauungsplanverfahren mit einem genehmigten Bebauungsplan bereits abgeschlossen. Die VG Rosenstein betreibt parallel das Flächennutzungsplanverfahren und hat eine zweite Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.          Die Delegierten der Verbandsversammlung hatten sich mit den Stellungnahmen und Abwägungen, die im Rahmen der zweiten Offenlage eingegangen sind, auseinanderzusetzen.Die Verbandsversammlung stimmte den einzelnen Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen zu und beauftragte die Verwaltung die notwendige Genehmigung nach § 6 BauGB zu beantragen.
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Die bisher gültige Verwaltungsgebührensatzung wurde seit dem Jahr 2013 nicht mehr angepasst. Deshalb wurde der Verbandsversammlung eine aktualisierte Neufassung mit verschiedenen rechtlichen und inhaltlichen Änderungen vorgestellt. So wurden u.a. die verschiedenen Stundensätze an die heutigen Gegebenheiten angepasst. Die Promille-Sätze bei den Wertgebühren (Bauvoranfragen, Baugenehmigungen, Verfahrensfreie Vorhaben) wurden nicht verändert.Neu aufgenommen wurde eine Regelung zur Sanktionierung von „nachträglichen Genehmigungen“. Diesen soll nun ein „Gebührenaufschlag“ für nachträglich genehmigte Vorhaben in dreifacher Höhe der Regelkondition drohen.Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig die vorgeschlagene Satzungsänderung.
 
Musikschule –Satzungsänderungen
Da der Leiter der Musikschule Martin Pschorr leider erkrankt war und nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, verwies der stellvertretende Verbandsvorsitzende Lang auf den schriftlichen Bericht zur Lage der Musikschule und berichtete von seinen eigenen Erfahrungen beim Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ in Schwäbisch Gmünd. Dort konnte die Musikschule der VG Rosenstein sehr große Erfolge feiern, gewann mehrere Preise und zwei Jugendliche konnten sich sogar für den Bundeswettbewerb von „Jugend musiziert“ qualifizieren.Der Geschäftsführer Herr Kiwus erklärte die Hintergründe der geplanten Gebührenanpassung und betonte, dass die erhöhten Gebühren die aktuellen Kosten nicht decken würden. Aufgrund gesetzlicher Änderungen müssen in Zukunft freiberufliche Lehrkräfte als eigene Beschäftigte angestellt werden, was zusätzliche Personalkosten verursachen wird. Diese Änderung betrifft mit ca.16 Prozent der Lehrkräfte einen im Vergleich mit anderen Musikschulen kleinen Anteil, muss jedoch zum Schuljahreswechsel umgesetzt werden.Der Verbandsvorsitzende Alemazung berichtet auch über eine private Spende für die Musikschule von 20.000 Euro. Er zeigt sich erfreut und sehr dankbar, dass die hervorragenden Leistungen der Musikschule auf diese besonders großzügige Art auch von Privatpersonen gewürdigt werden.          Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen und Satzungsänderung mit Wirkung zum 01.10.2024. Der Spendenannahme wurde einstimmig zugestimmt. 
Jahresabschlüsse 2020 bis 2022Nachdem im Vorjahr bereits ein mündlicher Bericht über die Abschlüsse der Jahre 2021 und 2022 erfolgte, konnten in diesem Jahr die fertigen Rechnungsabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2022 der Verbandsversammlung präsentiert werden.Geschäftsführer Herr Kiwus konnte den Mitgliedsgemeinden erfreuliche Nachrichten verkünden. Alle drei Jahre konnten besser als prognostiziert abgeschlossen werden. Folglich sind in allen drei Rechnungsjahren Rückerstattungen an die Mitglieds­gemeinden erfolgt. In Summe ergaben sich Rückerstattungen von über einer Million Euro für die zu viel bezahlte Verbandsumlage der drei Rechnungsjahre.Die Verbandsversammlung nahm die Ergebnisse erfreut zur Kenntnis und fasste einstimmig die Feststellungsbeschlüsse für die einzelnen Rechnungsjahre.
Haushaltsplan 2024Verbandsvorsitzender Alemazung führte in das Thema ein. Geschäftsführer Kiwus erinnerte an die Vielzahl an Themen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2024. So hätte beispielsweise die Umsetzung der Änderungen des Umsatzsteuerrechts (2b Umsatzsteuergesetz), die neuen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst und Investitionen in die digitale Infrastruktur zu gestiegenen und teilweise schwer zu kalkulierenden Aufwendungen geführt. Durch die derzeit eingebremste Baukonjunktur wird auch auf der Ertragsseite mit geringeren baurechtlichen Einnahmen als im Vorjahr gerechnet. Leider ergebe sich aufgrund der Erhöhungen der Aufwandsseite und dem Rückgang der Erträge ein doppelt belastender Faktor für die Verbandsumlage. 
Es ergibt sich für das Jahr 2024 eine Verbandsumlage i. H. v. 2.844.500 Euro. Seitens der Gemeinde Böbingen wurde vor der Beschlussfassung angemerkt, dass die Gemeinde gegen den Haushaltsplan 2024 stimmen werde. Man sei der Auffassung, dass die derzeitige Kostenverteilung (Umlageschlüssel) die Gemeinde Böbingen benachteilige.
Die Verbandsversammlung beschließt mehrheitlich (bei der Gegenstimme der Gemeinde Böbingen) die Haushaltssatzung für das Jahr 2024.

Informationen zur Grundsteuerreform

Reform der GrundsteuerDas Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruhte noch auf veralteten Wertverhältnissen.Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt.Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt.Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.Das neue Verfahren sieht folgende Schritte vor:

1. Durch das Finanzamt: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert= Grundsteuerwert
Auf die Bebauung kommt es nicht an.

2. Durch das Finanzamt: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl =Grundsteuermessbetrag

3. Durch die Gemeinde: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag
Wie hoch die Grundsteuerbelastung wird, entscheiden die Kommunen vor Ort. Die Kommune legt den sogenannten Hebesatz fest. Sie werden im Amtsblatt oder auf der Internetseite der jeweiligen Kommune veröffentlicht.
Weitere Informationen
Die Finanzämter werden auf den Stichtag 1. Januar 2022 die Grundsteuerwerte neu bewerten und anschließend alle 7 Jahre erneut. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird im Laufe des Jahres 2022 die Eigentümerinnen und Eigentümer auffordern, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen benötigt man hierzu lediglich den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße.
Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos auf der Internetseite der entsprechenden Kommune oder im digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) recherchieren. Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden. Als Unterstützung zur Erstellung der Steuererklärung wird es zudem eine entsprechende Ausfüllanleitung geben.
BORIS-BW
Flyer Grundsteuerreform ((383,9 KB))

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für das Haushaltsjahr 2023

VG Haushaltsplan 2023 ((6,657 MB))