Die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein hat den digitalen Bauantrag eingeführt. Zur Antragstellung steht nun ein Online-Portal zur Verfügung.
Aufgrund der Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware zum 01.01.2026 beginnt die Ablesephase der Wasserzähler für 2025 früher. Sie erhalten daher bereits ab KW 40 (E-Mail) und KW 41 (Ablesekarte) eine Aufforderung zur Zählerstandablesung. Die gemeldeten Zählerstände werden dann auf Grundlage der Meldung zum Jahresende auf den 31.12.2025 hoch- und abgerechnet. Eine Meldung von Wasserzählerständen zum Jahresende wird deshalb einmalig nicht möglich bzw. erforderlich sein.
Bericht über die Sitzung der Verbandsversammlung am 02.07.2025
Informationen zur Grundsteuerreform.
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