Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
Hauptstraße 53 (Postanschrift)
In den Schloßgärten 5 (Besucheranschrift)
73540 Heubach
Telefon: (07173) 9 14 31-0
Fax (0 71 73) 9 14 31-199



Informationen der VG Rosenstein

Hinweise zur Grundsteuer bei einem unterjährigen Eigentumswechsel

Bei einem Eigentumswechsel tritt der steuerrechtliche Übergang nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes erst zum 1. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres ein.Dies bedeutet, dass der bisherige Eigentümer bis zum 31.12. des laufenden Jahres steuerpflichtig bleibt.Darüber hinaus bleibt die Steuerpflicht bestehen, bis der Grundsteuermessbescheid (Grundlage des Grundsteuerbescheides) vom Finanzamt (Zurechnungsfortschreibung) für den neuen Eigentümer vorliegt, §§ 9, 10 und 27 Grundsteuergesetz.Unabhängig davon besteht jedoch ein privatrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen dem Verkäufer und Käufer (Kaufvertrag).Eine unterjährige Umschreibung der Grundsteuern auf den neuen Eigentümer ist gesetzlich ausgeschlossen (Jahressteuer).Das bedeutet, dass sofern die entsprechende Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt (Grundsteuermessbescheid) erst nach Fälligkeit einer oder mehrerer Raten nach Steuerübergang (01.01.) ergeht,der bisherige Eigentümer die Raten zu begleichen hat. Nach Umschreibung bekommt er diese natürlich wieder erstattet.Da eventuelle Erstattungen nur an den jeweiligen Steuerpflichtigen erfolgen können empfehlen wir, dass der bisherige Eigentümer und nicht der neue Eigentümer bis zu unserer vorstehend genannten Mitteilung die Grundsteuerbeträge entrichtet.Eine bestehende Einzugsermächtigung sollte zur Vermeidung von Zahlungsrückständen nicht storniert werden, diese wird mit Ende der Zahlungspflicht sowieso hinfällig.Bitte beachten Sie, dass aus Gründen des Steuergeheimnisses keine telefonischen Auskünfte zu einem konkreten Steuerfall erteilt werden.Bescheinigungen und Bescheidkopien können aus diesem Grund grundsätzlich nur den Steuerpflichtigen zugesandt werden.Die Höhe der Grundsteuer ist dem letzten Grundsteuerbescheid zu entnehmen, der in der Regel für mehrere Jahre gilt.

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurde zum 01.10.2021 aufgelöst. Die Gemeinden Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen haben nun einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Stadt Schwäbisch Gmünd gebildet.
Auskünfte erhalten Sie zukünftig von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Stadtentwicklung - Gutachterausschuss, Grundstücksmarkt der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 37 in 73525 Schwäbisch Gmünd, Mail: gutachterausschuss@schwaebisch-gmuend.de, Telefon 07171 603-6215

Bodenrichtwertkarten

Die aktuellen Bodenrichtwertkarten finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde.