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Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
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Aktuelles

Bericht zur Verbandsversammlung am 27.04.2023

Am Donnerstag, 27.04.2023 fand in Heuchlingen die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Die umfangreiche Tagesordnung für die Vertreter der 5 Mitgliedskommunen (Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen) wurde eröffnet mit dem Thema

11. Änderung Flächennutzungsplan (Freiflächen-PV in Bartholomä)
Auf der Gemarkung der Gemeinde Bartholomä ist am westlichen Ortsausgang in der Nähe von Rötenbach der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant. Die Gemeinde Bartholomä hat das Bebauungsplanverfahren mit einem genehmigten Bebauungsplan bereits abgeschlossen; die VG Rosenstein zieht wegen der geringeren Anzahl von Sitzungsterminen das Flächennutzungsplanverfahren zeitversetzt nach.
Die Delegierten der Verbandsversammlung hatten sich mit den Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, auseinanderzusetzen.
Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig, den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zuzustimmen.Eine zweite Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen.
Musikschule – Punktuelle Satzungsänderungen Die Musikschulgebührensatzung wurde redaktionell und inhaltlich angepasst. Der Unterrichtsbereich, welcher bisher unter dem Namen „Musikgarten“ angeboten wurde, wird künftig „Musikwichtel“ genannt. Grund für die Namensänderung war ein Hinweis auf bestehende Namensrechte Dritter.
Für den Erwachsenenunterricht wurden die Unterrichts-Abos (Flex4/Flex8) in der Gültigkeitsdauer beschränkt. Zum neuen Schuljahr verliert das Abo ein Jahr nach der ersten Unterrichtseinheit seine Gültigkeit.
Der Verbandsvorsitzende Lang berichtet auch über eine private Spende für die Musikschule von 30.000 Euro. Er zeigt sich erfreut und sehr dankbar, dass die hervorragenden Leistungen der Musikschule auf diese besonders großzügige Art auch von Privatpersonen gewürdigt werden.
Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig die vorgeschlagenen Satzungsänderungen mit Wirkung zum 01.10.2023. Der Spendenannahme wurde einstimmig zugestimmt.

Finanzberichte 2021 und 2022
Obwohl die Rechnungsabschlüsse der VG Rosenstein für diese beiden Jahre noch nicht schriftlich vorliegen, konnten den Mitgliedern der Verbandsversammlung die wichtigsten Eckdaten und erwarteten Abschlüsse aus den Jahren 2021 und 2022 informell mitgeteilt werden.
Verbandsvorsitzender Lang erläuterte die wichtigsten Ergebnisse. In beiden Rechnungsjahren werde man trotz nicht einfacher Rahmenbedingungen erfreulicherweise besser als geplant abrechnen können.
Für das Jahr 2021 wird mit einer Rückerstattung an die 5 Mitgliedskommunen rd. 290.000 Euro gerechnet.
Für das Rechnungsjahr 2022 ergibt sich bei der VG Rosenstein voraussichtlich sogar eine Ergebnisverbesserung von rund 350.000 Euro. Die Verbandsversammlung nahm die positiven Ergebnisse der beiden Rechnungsjahre 2021 und 2022 zustimmend zur Kenntnis.

Haushaltsplan 2023
Verbandsvorsitzender Lang führte in das Thema ein. Geschäftsführer Kiwus erinnerte an die schwierige Ausgangslage bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2023. So hätte beispielsweise die seitens des Landes geplante Änderung des Umsatzsteuerrechts (§2b Umsatzsteuergesetz) gravierende Auswirkungen zu Lasten der künftige Verbandsumlage aller Verwaltungsgemeinschaften gehabt. Es wäre zu einer Verteuerung der Umlage um 19% gekommen. Durch die überregionale Kooperation verschiedener Gemeindeverwaltungsverbände unter der Federführung des Gemeindetags und mit starker Mitwirkung der VG Rosenstein konnten erfolgreich Gespräche und Verhandlungen mit dem Finanzministerium geführt werden. Dadurch wurden zum Jahresende 2022 entscheidende Verbesserungen bei der Umsetzung des neuen Steuerrechts für alle kommunalen Zweckverbände in Baden-Württemberg erreicht. Dank dieser umfangreichen Bemühungen und Arbeit konnte - bezogen auf unsere Verwaltungsgemeinschaft - eine jährlich wiederkehrende Mehrbelastung der Verbandsumlage (und damit der Mitgliedsgemeinden und unserer Einwohnerschaft) von rund 160.000 Euro/Jahr abgewendet werden.Die Gesamtaufwendungen der VG Rosenstein werden laut Haushaltsplan für 2023 rd. 3,4 Mio. Euro betragen. Dem gegenüber stehen Einnahmen insbesondere aus dem Bereich Musikschule und Baurechtsbehörde. Die geplante Verbandsumlage der Kommunen für 2023 weist mit 2.580.000 Euro einen neuen Höchststand auf. In diesem Betrag sind jedoch auch die erheblichen Kostensteigerungen und Risiken enthalten, die sich u.a. durch die allgemeine (Energie-)Preisentwicklung und den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst abgezeichnet haben.  In den Kosten auch berücksichtigt ist eine Digitalisierungsstrategie der VG Rosenstein und ihrer 5 Mitgliedskommunen. Ziel ist, dass VG und Kommunen unter Berücksichtigung der gemeinsamen VG-Schnittstellen bis Juli 2023 jeweils individuelle Digitalisierungsstrategien erarbeitenDa die VG Rosenstein vorwiegend Personaldienstleistungen erbringt, werden in der Regel nur geringe Investitionen fällig. Im Haushaltsjahr 2023 sind hierfür 10.000 Euro eingeplant, insbesondere für IT-Hardware. Geschäftsführer Kiwus erläuterte in diesem Zusammenhang den Digitalisierungsprozess, z.B. bei der Baurechtsbehörde. Nachdem künftig Bauanträge nur noch digital eingereicht werden sollen, müssen diese - im Widerspruch zum gewünschten durchgängigen „Workflow“ - wegen derzeit allgemein noch fehlender Software-Voraussetzungen und Schnittstellen im Zuge des Bearbeitungsprozesses regelmäßig noch auf Papier ausgedruckt werden.Nachdem das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2023 bereits in den Vorberatungen bei den Gemeinden erläutert wurde, hatte die Verbandsversammlung zum Entwurf keine weiteren Fragen. Die Versammlung stimmte dem Haushaltsplan 2023 samt Stellenplan und Mittelfristiger Finanzplanung 2024-2026 einstimmig zu. 

Wahl des Verbandsvorsitzenden Verbandsvorsitzender Lang erläuterte, dass er im Oktober 2021 - nach der Wahl von Frederick Brütting zum Aalener Oberbürgermeister -  als damaliger stellvertretender Verbandsvorsitzender die kommissarische Leitung übernommen hat. Dem im Januar 2022 dann neu als Heubacher Bürgermeister startenden Dr. Alemazung habe man eine Übergangszeit ermöglichen wollen, um sich in sein forderndes Amt als Heubacher Bürgermeister einarbeiten zu können und gleichzeitig die vielfältige Region Rosenstein gut kennen zu lernen.Verbandsvorsitzender Lang führte aus, dass er in den 18 Monaten seiner Tätigkeit als Verbandsvorsitzender die Probleme der räumlichen Distanz zu den insgesamt 50 MitarbeiterInnen der VG in Heubach genauso wie die in einer Verwaltung der Größe Heuchlingens nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten zur Aufgabendelegation kennenlernen musste.Er habe sehr gerne die Verbandsleitung übernommen; eine längerfristige für alle Beteiligten zufriedenstellende Aufgabenwahrnehmung sei jedoch vom entfernten Heuchlingen aus nicht möglich.Es sei deshalb richtig, dass - wie in der Vergangenheit auch - der Verbandsvorsitz beim Bürgermeister der Stadt Heubach liegt. Dort ist der Sitz der VG und Heubach ist die mit Abstand größte Mitgliedskommune.In Abstimmung mit dem stv. Verbandsvorsitzenden BM Alemazung schlage man daher vor, zum 01.05.2023 die beiden Ämter ab Mai „zu tauschen“.Die Verbandsversammlung folgte dem Vorschlag und wählte einstimmig mit Wirkung zum 01.05.2023 den Heubacher Bürgermeister Dr. Joy Alemazung zum Verbandsvorsitzenden und Bürgermeister Peter Lang zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden.BM Lang bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten in den vergangenen 18 Monaten seiner Tätigkeit als Vorsitzender. Gemeinsam mit den sehr engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der VG Rosenstein konnten die vielfältigen und sehr fordernden Aufgaben gut bewältigt werden. Mit Blick auf die Zukunft betonte der Verbandsvorsitzende, dass eine seit 50 Jahren hervorragend funktionierende Verwaltungsgemeinschaft angesichts immer komplexerer und von einer Kommune allein nicht mehr wirtschaftlich lösbaren Aufgabenstellungen künftig wichtiger denn je wird.BM Dr. Alemazung betonte in seiner Antrittsrede die Vorteile und Zukunftschancen der bereits heute sehr breit und gut aufgestellten (Verwaltungs-)Gemeinschaft Rosenstein. Er zeigte sich dankbar für die hier erfolgreich praktizierte gute interkommunale Zusammenarbeit unter den Mitgliedsgemeinden. Ziel werde bleiben, die Eigenständigkeit der Mitgliedsgemeinden zu erhalten und gleichzeitig die interkommunale Zusammenarbeit - dort wo es sinnvoll und zum Nutzen der 5 Kommunen ist - weiter auszubauen. Dies sei - auch mit Blick auf drängende Zukunftsaufgaben wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und gemeinsame Antworten auf den Klimawandel - Notwendigkeit und Ziel der gemeinsamen Zusammenarbeit in der VG Rosenstein.
Vorstellung neuer MitarbeiterBei der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein arbeiten in den verschiedenen Geschäftsbereichen mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (entspricht 35 Vollzeitstellen) für die über 22.700 Einwohner im Verbandsgebiet. Am Ende der öffentlichen Tagesordnung stellten sich Philipp Goll (Baurechtsbehörde) und Fabian Komarek (Kämmerei) als neue Mitarbeiter der VG der Verbandsversammlung kurz vor.

Informationen zur Grundsteuerreform

Reform der GrundsteuerDas Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruhte noch auf veralteten Wertverhältnissen.Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt.Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt.Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.Das neue Verfahren sieht folgende Schritte vor:

1. Durch das Finanzamt: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert= Grundsteuerwert
Auf die Bebauung kommt es nicht an.

2. Durch das Finanzamt: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl =Grundsteuermessbetrag

3. Durch die Gemeinde: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag
Wie hoch die Grundsteuerbelastung wird, entscheiden die Kommunen vor Ort. Die Kommune legt den sogenannten Hebesatz fest. Sie werden im Amtsblatt oder auf der Internetseite der jeweiligen Kommune veröffentlicht.
Weitere Informationen
Die Finanzämter werden auf den Stichtag 1. Januar 2022 die Grundsteuerwerte neu bewerten und anschließend alle 7 Jahre erneut. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird im Laufe des Jahres 2022 die Eigentümerinnen und Eigentümer auffordern, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen benötigt man hierzu lediglich den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße.
Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos auf der Internetseite der entsprechenden Kommune oder im digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) recherchieren. Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden. Als Unterstützung zur Erstellung der Steuererklärung wird es zudem eine entsprechende Ausfüllanleitung geben.
BORIS-BW
Flyer Grundsteuerreform ((383,9 KB))

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für das Haushaltsjahr 2023

VG Haushaltsplan 2023 ((6,657 MB))