Informationen zur Verwaltungsgemeinschaft
Entstehungsgeschichte
Das Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden vom 26.03.1968 (GBl. S. 114) eröffnete den Gemeinden in Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich zu zwischengemeindlichen Verwaltungsgemeinschaften zusammenzuschließen. Diese Verwaltungsgemeinschaften sollten den selbstständig bleibenden beteiligten Gemeinden die zur fachlichen Erledigung bestimmter Aufgaben erforderlichen Gemeindefachbeamten und sonstigen Bediensteten zur Verfügung stellen.
- Die Gemeinden können durch Satzung einen Gemeindeverwaltungsverband als selbständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts bilden oder
- sie können durch öffentlich- rechtliche Vereinbarung die Aufgaben nach § 61 Abs. 1-6 Gemeindeordnung (GemO) einer mit ausreichender Verwaltungskraft ausgestatteten Gemeinde übertragen.
Die Gemeinden Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen einigten sich auf die Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes und haben per Satzung am 23.12.1971 eine Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“ beschlossen. Die Genehmigung durch das Landratsamt Schwäbisch Gmünd erfolgte mit Schreiben vom 11.02.1972. Es folgte die Veröffentlichung der Verbandssatzung in den Amtlichen Nachrichten des Landkreises Schwäbisch Gmünd am 17.02.1972. Der Gemeindeverwaltungsverband „Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“ entstand damit am 18.02.1972. In Baden-Württemberg gibt es 114 Gemeindeverwaltungsverbände, die sich aus 440 Gemeinden zusammensetzen (Stand März 2018).