Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
Hauptstraße 53 (Postanschrift)
In den Schloßgärten 5 (Besucheranschrift)
73540 Heubach
Telefon: (07173) 9 14 31-0
Fax (0 71 73) 9 14 31-199



Informationen zur Verwaltungsgemeinschaft

Entstehungsgeschichte

Das Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden vom 26.03.1968 (GBl. S. 114) eröffnete den Gemeinden in Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich zu zwischengemeindlichen Verwaltungsgemeinschaften zusammenzuschließen. Diese Verwaltungsgemeinschaften sollten den selbstständig bleibenden beteiligten Gemeinden die zur fachlichen Erledigung bestimmter Aufgaben erforderlichen Gemeindefachbeamten und sonstigen Bediensteten zur Verfügung stellen.

Verwaltungsgemeinschaften können in zwei Formen gebildet werden:
  1. Die Gemeinden können durch Satzung einen Gemeindeverwaltungsverband als selbständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts bilden oder
  2. sie können durch öffentlich- rechtliche Vereinbarung die Aufgaben nach § 61 Abs. 1-6 Gemeindeordnung (GemO) einer mit ausreichender Verwaltungskraft ausgestatteten Gemeinde übertragen.

Die Gemeinden Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen einigten sich auf die Bildung eines Gemeindeverwaltungsverbandes und haben per Satzung am 23.12.1971 eine Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“ beschlossen. Die Genehmigung durch das Landratsamt Schwäbisch Gmünd erfolgte mit Schreiben vom 11.02.1972. Es folgte die Veröffentlichung der Verbandssatzung in den Amtlichen Nachrichten des Landkreises Schwäbisch Gmünd am 17.02.1972. Der Gemeindeverwaltungsverband „Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“ entstand damit am 18.02.1972. In Baden-Württemberg gibt es 114 Gemeindeverwaltungsverbände, die sich aus 440 Gemeinden zusammensetzen (Stand März 2018).

Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes

Nach § 61 Gemeindeordnung unterscheidet man bei Gemeindeverwaltungs­verbänden zwischen Erledigungsaufgaben und Erfüllungsaufgaben.
Bei Erledigungsaufgaben erledigt der Gemeindeverwaltungsverband Angelegenheiten und Geschäfte der Gemeindeverwaltungen nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane.
Bei Erfüllungsaufgaben erfüllt der Gemeindeverwaltungsverband anstelle seiner Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit verschiedene Aufgaben.

Nach der aktuellen Verbandssatzung nimmt die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein u.a. folgende Erledigungsaufgaben für alle Mitgliedsgemeinden wahr:
  • die Haushaltsplan- und Abgabengeschäfte,
  • die Kassen- und Rechnungsgeschäfte (einschließlich Sonderkassen desTreuhandvermögens),
  • die technischen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung,
  • gemeinsames Amtsblatt
  • Lohn- und Bezügerechnerei
Zu den Erfüllungsaufgaben zählen derzeit:
  • die Aufgaben der Unteren Baurechtsbehörde,
  • die vorbereitende Bauleitplanung,
  • der Betrieb einer Musikschule.

Sitz des Verbandes

Der Gemeindeverwaltungsverband „Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein“ hat seinen Sitz in Heubach.
Verbandsvorsitzender ist Dr. Joy A. Alemazung (Bürgermeister von Heubach).
Die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein ist Dienstleister für rd. 22.000 Einwohner und beschäftigt rd. 35 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent).

Organisatorisch ist die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein in vier Geschäftsbereiche aufgeteilt:

1. Geschäftsführung und Organisation

2. Baurechtsbehörde

3. Kämmerei

4. Musikschule