Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
Umweltzonen sorgen dafür, dass die Luft in unseren Städten sauberer wird und die Grenzwerte eingehalten werden.
Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
In Baden-Württemberg gibt es aktuell Umweltzonen in Stuttgart, in Pforzheim und in Ludwigsburg und Umgebung. In Stuttgart gelten zusätzlich weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis 4 Euro oder IV Euro in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis 5 Euro oder V Euro in einer kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer Umweltzone fahren, benötigen Sie grundsätzlich eine Umweltplakette. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Zuständige Stelle
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, beispielsweise AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Um eine grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppe 4 nach der 35. BImSchV erfüllen.
Verfahrensablauf
Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.
Sie bezahlen durch
- Lastschrift,
- Überweisung oder
- Kreditkarte.
Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Kosten
je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Bearbeitungsdauer
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Hinweise
Gerne senden wir Ihnen die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug nach Überweisung der
Gebühr von 6,00 Euro auf dem Postweg zu.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto des Landratsamts Ostalbkreis, IBAN:
DE52614500500110000347, SWIFT-BIC: OASPDE6A (Kreissparkasse Ostalb).
Damit Sie die richtige Plakette erhalten, sind folgende Angaben im Verwendungszweck
erforderlich:
Feinstaub
Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
Name und Wohnort des Fahrzeugshalters
Hinweis:
Der Versand erfolgt an die bei der Zulassungsbehörde gespeicherte Anschrift des
Fahrzeughalters. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, bitten wir Sie,
die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde ändern zu lassen. In diesen Fällen können
Sie die Plakette direkt am Serviceschalter beantragen.
Vertiefende Informationen
- Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bietet auf seinen Seiten ausführliche Informationen zum Thema "Luftreinhaltung“ an.
- Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt.
- Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.
Rechtsgrundlage
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
- § 40 Absatz 1 Verkehrsbeschränkungen
- § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
Freigabevermerk
31.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


